Informationen zur Pflegeförderung

Für die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause gilt es, viele Faktoren und Voraussetzungen zu berücksichtigen. Wir von der Pflegevermittlungsagentur 24 Stunden Pflege Stöber kennen uns zu den aktuellen Bestimmungen bestens aus und kümmern uns um einen reibungslosen und raschen Ablauf bis zur Bewilligung der Förderung.

Förderung für die 24-Stunden-Pflege im Privatbereich

Sämtliche Fragen der Hausbetreuung sind im österreichischen Hausbetreuungsgesetz 2008 geregelt. In der Verordnung wird der Anspruch auf Zusatzgeld bzw. Förderung für die Betreuung festgelegt.

Förderanspruch haben Patienten/Klienten:

  • mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • mit Bezug von Pflegegeld ab Pflegestufe 3
  • mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz
  • wenn das monatliche Netto-Einkommen des Pflegebedürftigen den Betrag von EUR 2.500,- nicht übersteigt

Förderung bei Beschäftigung selbständiger Personenbetreuer

Bei der Beschäftigung zwei selbständiger Betreuungskräfte beträgt die Zuwendung maximal EUR 550,-, bei einer Betreuungskraft EUR 275,-. Die Förderung ist jeweils für einen Kalendermonat bemessen. Die Zuwendung kann frühestens mit Beginn des Betreuungs- bzw. Vertragsverhältnisses gewährt werden und endet mit dem Tod der pflegebedürftigen Person.

 

Wenn Sie nähere Informationen dazu wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!